Vortrag Unliebsame historische Glockeninschriften und Symbole. Vorschläge zum sinnvollen Umgang mit der Thematik der so genannten „Nazi-Glocken“

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UPDATE vom 3. April 2018 Glockenzerstörung in Schweringen:
Im Fall der in die Öffentlichkeit getragenen Zerstörung einer denkmalwerten Glocke aus dem Jahre 1934 in der Kreuzkirche zu Schweringen soll von Seiten des Verfassers folgendes zur rechtlichen Bewertung der Tat angemerkt werden. Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) § 304 Absatz 1 und Absatz 2 stellt das Abschleifen von Teilen der Glockeninschrift sowie des darauf befindlichen nationalsozialistischen Hakenkreuzes eine strafbare Handlung dar. (UPDATE vom 6. März 2018: Die Staatanwaltschaft kommt zur selben Schlussfolgerung wie der Verfasser und hat ein Ermittlungsverfahren aufgenommen.) Ob sich die Täter ebenfalls nach § 34 Absatz 1 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes strafbar gemacht haben, ist derzeit noch nicht gesichert und bedarf genauerer Klärung.

UPDATE vom 13. Oktober 2017: Vortragstext zum Download hinzugefügt (siehe unten stehend).

 

Seit einigen Wochen berichten die Medien über so genannte „Nazi-Glocken“, Glocken die mit nationalsozialistisch geprägten Inschriften bzw. Symbolen versehen sind. Auslöser der Berichterstattung ist die Wiederentdeckung einer Glocke im rheinland-pfälzischen Herxheim am Berg mit der Darstellung eines Hakenkreuzes sowie der Inschrift „ALLES FÜR´S VATERLAND / ADOLF HITLER“. Die Glocke wurde bis vor kurzem in der evangelischen Kirche von Herxheim am Berg zum liturgischen Gebrauch eingesetzt.

Weihe neuer Kirchenglocken in den 1930er Jahren mit nationalsozialistischer Inschrift und Symbolik

Nach Veröffentlichung und Bekanntmachung der Glocke in den Medien, fand die Herxheimer Glocke sehr schnell bundesweites und internationales Interesse.

Die Berichterstattung und vor allem die Kommentierung des Falles wurde dabei leider nicht immer in einem voll umfänglich sachlich wünschenswerten Kontext geführt, weshalb es zu unterschiedlichen negativen Auswüchsen kam, unter anderem einer Demonstration der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). Durch die mediale Aufgeladenheit wurde in Teilen einer sachlich notwendigen Diskussion zu wenig Zeit und Aufmerksamkeit eingeräumt, so dass schnelle und vielleicht übereilte Entscheidungen vorangetrieben wurden.

Aufgrund der Causa Herxheim sah sich die Evangelische Landeskirche der Pfalz in der Pflicht grundsätzlich auf die Suche nach so genannten „Nazi-Glocken“ innerhalb der Landeskirche zu gehen. Auch die Evangelische Landeskirche von Hannover nahm sich der Thematik an und veröffentlichte ihrerseits die bekannten im liturgischen Gebrauch befindlichen Glocken mit nationalsozialistisch geprägten Inschriften und Symbolen in Schweringen und Faßberg.

 

Eine in liturgischer Verwendung befindliche Kirchenglocke mit nationalsozalistischem Symbol, dem Hakenkreuz.

Sicherlich ist anzunehmen, dass auch die weiteren in Deutschland noch vorhandenen Glocken mit nationalsozialistisch geprägter Inschrift und Symbolik zukünftig öffentlich gemacht werden, um über deren Umgang zu diskutieren.

Daher sieht es der Verfasser als unerlässlich an, eine grundlegend sachliche Diskussion zum Thema zu führen. Im Rahmen des diesjährigen Kolloquiums zur Glockenkunde des Deutschen Glockenmuseums vom 6. bis 8. Oktober 2017 wird dieser Rahmen kurzfristig aufgrund der Aktualität geschaffen werden.

Der Verfasser wird daher durch einen Vortrag mit anschließender Plenumsdiskussion der versammelten Glockenexperten versuchen zum sachlichen Umgang mit einem sinnvollen und lösungsorientierten Ansatz anzuregen.

 

Download des Vortragstextes

Unliebsame historische Glockeninschriften und Symbole. Vorschläge zum sinnvollen Umgang mit der Thematik der so genannten „Nazi-Glocken“ [pdf-Datei]