Arbeitsschutz

Grabstein aus dem Jahre 1783 für einen elfjährigen Jungen, welcher beim Läuten von einer Glocke erschlagen wurde. Author: Christian Dietrich. This file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Generic license.
Grabstein aus dem Jahre 1783 für einen elfjährigen Jungen, welcher beim Läuten von einer Glocke erschlagen wurde. Author: Christian Dietrich. This file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Generic license.

Glockenturm und Glockenanlage bieten erhebliche Gesundheits- und Unfallgefahren. Im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist es daher zwingend erforderlich, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um einen Personenschaden auszuschließen.

In der Regel werden Kirchtürme nur selten durch Wartungsfirmen im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung, Baupersonal, Glockensachverständige und kirchliche Mitarbeiter betreten. Dennoch ist eine sichere Begehung zwingend erforderlich, handelt es sich schließlich um Verkehrswege.

Mögliche Gefahrenquellen in einem Glockenturm sind:

  • Mangelnde Sicherheit im Turmaufgang bei Treppen, Leitern, Steigeisen, Steigleitern, Luken und Klappen
  • Mangelhafte Geländer, Brüstungen und Handläufe
  • Mangelnde Beleuchtungseinrichtung
  • Mangelhafte Wandluken, Fußboden- und Treppenöffnungen
  • Mangelhafte Tragfähigkeit von Böden
  • Nicht vorhandene oder fehlerhafte Blitzschutzanlagen
  • Nicht ordnungsgemäß verbaute elektrische Glockenläuteanlagen
  • Automatisch anlaufende Läutemaschinen und Uhrschlagwerke
  • Mangelhafte Brandschutzeinrichtungen
  • Unsichere Glocken- und Klöppelaufhängungen
  • Mangelhafte Tragwerke
  • Gesundheitsgefahren durch Tierexkremente und -kadaver, insbesondere durch Tauben (Ornithose, Kryptokokkose, Paramyxovirose, allergischer Schock)
  • Gefahr durch elektro-magnetische Strahlung bei im Turm befindlichen Mobilfunk-Sendeanlagen

 

Da es bei Glockenanlagen durch Materialfehler, Verschleiß- oder Ermüdungserscheinungen zu erheblichen Unfallgefahren kommen kann, ist eine jährliche Wartung und Prüfung der Glockenanlage durch eine Fachfirma vorgeschrieben. Als Hilfestellung hierzu dienen Musterverträge. Darüber hinaus sollte eine regelmäßige Kontrolle durch einen unabhängigen Glockensachverständigen erfolgen.

Die Verantwortung und Haftung für die Sicherheit des Kirchturmes und der Läuteanlage liegt in der Regel beim Kirchenvorstand. Dieser ist allerdings für gewöhnlich mit solcherlei Aufgabe überfordert, müssen doch Vorschriften und Normen aus den unterschiedlichsten Bereichen eingehalten werden. Ohne eine fachliche Hilfestellung ist dieses meistens nicht zu leisten.

Die wichtigsten Verordnungen und Normen, die einen Glockenturm bezüglich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes betreffen sind:

  • Betriebssicherheitsverordnung
  • VDE-Normen für elektrische Anlagen und den Blitzschutz
  • Brandschutzordnung
  • Verordnungen der Verwaltungsberufsgenossenschaft
  • Verordnungen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
  • Technische Regeln zur Betriebssicherheit, insbesondere TRBS 1201 und TRBS 1203
  • Unfallverhütungsvorschrift – Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Berufsgenossenschaftliche Informationen, hier insbesondere BGI 858 und BGI 892
  • Biostoffverordnung zum Gesundheitsschutz
  • Kirchenrechtliche Verordnungen für Baubeauftragte

Ist ein Kirchturm öffentlich begehbar, weil sich beispielsweise eine Aussichtsplattform auf ihm befindet, so kommen nochmals erhöhte Anforderungen an den Schutz der Besucher auf den Träger zu (Flucht- und Rettungswege, Brandschutz, Notfallkommunikationseinrichtung).

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Kirchturm und Ihre Glockenanlage alle arbeits- und gesundheitsschutzrechlichen Anforderungen erfüllt, sollten Sie sich beraten lassen.