Läuteordnung

Da die Glocke als liturgisches Musikinstrument  in der gottesdienstlichen Musik der Orgel gleichgestellt ist, ist ein sinnhafter und verantwortungsvoller Umgang mit diesem Instrument unerlässlich. Dies bedeutet, dass jede Gemeinde eine Läuteordnung besitzen sollte. Diese beschreibt, welche Kirchenglocken zu welchem Anlass gemeinsam oder einzeln erklingen dürfen.

Schalttafel einer Glockenanlage
Schalttafel einer Glockenanlage

Anhand der Glockenmusik spiegelt sich der liturgische Anlass wider, so dass die Gemeinde diesen bereits am Klang ihrer Glocken erkennen kann. In einer Läuteordnung sollte daher ein Geläut hinsichtlich seiner musikalischen Möglichkeiten umfassend ausgeschöpft werden, d.h. es sollten neben dem Vollgeläut auch Teilmotive und Einzelglocken Verwendung finden.

Die Kultur der Glockenmusik gehört ebenso gepflegt, wie die Musik innerhalb des Gottesdienstes. Dabei sollte das Ein- und Ausschalten der Glocken nicht nur einem Steuercomputer überlassen werden. Vielmehr führt das manuelle Läuten dazu, sich mit den Instrumenten im Kirchturm intensiver auseinanderzusetzen. So spielt beispielsweise die Reihenfolge des Erklingen-Lassens der verschiedenen Glocken bereits eine entscheidende Rolle.

 

Eine Läuteordnung muss nach folgenden Gesichtspunkten aufgebaut sein:

  • liturgisch: Der liturgische Anlass muss sinnvoll zu Gehör gebracht werden.
  • musikalisch: Das Geläut muss musikalisch den liturgischen Charakter ausdrücken (z.B. sollte in der Passionszeit ein ernstes und in der Osterzeit ein freudiges Motiv erklingen).
  • kulturhistorisch: Lokale Läutetraditionen sollten Berücksichtigung finden.
  • denkmalpflegerisch: Historisch besonders wertvolle Glocken sollten nicht übermäßig belastet werden indem sie beispielsweise für das tägliche Gebetsläuten keine Verwendung finden.

Neben dem „normalen“ Läuten, sollten des Weiteren besondere Läutetechniken und -anlässe eingebunden werden, beispielsweise das Beiern, Kleppen, Taktläuten, Fastenläuten, Schiedläuten, Gedächtnisläuten, Nachschlagen oder Siegnieren. Je nach Kulturregion gehören diese Läutetraditionen gepflegt.

Für weitere Informationen können Sie sich im Heft Zum Lobe seines Namens. Liturgie und Glocken informieren, welches im Downloadbereich kostenlos bezogen werden kann.

Eine nach den oberen Kriterien aufgestellte Läuteordnung anzufertigen, kann durchaus eine komplexe und schwierige Aufgabe darstellen. Daher empfehle ich hierbei eine Beratung einzuholen.