Eigentlich sollte es nur ein sonntäglicher Ausflug zum Tag des offenen Denkmals werden. Geendet hat es mal wieder mit der Stilllegung einer Glocke.
Am vergangenen Sonntag standen mehrere Objekte auf der Besuchsliste zum Denkmaltag, darunter auch eine Kirche, in deren Programm unter anderem Turmbegehungen angeboten wurden. Da der Verfasser in seinen Unterlagen einige Dokumente zu den Glocken besitzt, die unter anderem besagen, dass die zu besuchende Kirche eine Glocke aus dem 13. Jahrhundert aus Schlesien besäße, war das Interesse geweckt.
Die Turmbesteigung offenbarte allerdings nichts von dem, was die Publikationen versprachen. Der Verfasser konnte ermitteln, dass die Glocke frühestens Ende des 14., eher noch im 15. Jahrhundert gegossen wurde. Zudem konnte von einem Instrument aus Schlesien nicht die Rede sein. Die Glocke stammt nämlich aus einer etwa 20 km entfernten Ortschaft.
Bei der Untersuchung der Glocke fiel sofort eine blanke Stelle am Metall des Klöppelschaftes auf, die darauf hinwies, dass der Klöppel an dieser Stelle die Glocke berühre. In der Tat stellte sich ein sehr schlechter Zustand der gesamten Klöppelaufhängung sowie des Klöppels dar. Ein Haltebolzen der Klöppelaufhängung war bereits aus der Glocke gefallen, der verbliebene Haltebolzen hing ohne jegliche Sicherung verkeilt in der Glocke. Bei einem der nächsten Läuteeinsätze wäre der Klöppel aus der Glocke gefallen und unkontrolliert durch die Glockenstube geflogen. Traurig im Ganzen war wieder einmal, dass dies kein plötzlich aufgetretener Schaden war, sondern schon seit längerem bestand, wie deutlich am blanken Metall des Klöppelschaftes zu sehen war. Viel Glück bestand vor allem darin, dass die wertvolle Denkmalglocke noch keinen Schaden genommen hatte, da der veränderte Klöppelanschlag leicht zu einem Sprung der Glocke bzw. zum Ausbruch der Schärfe hätte führen können.
Es erfolgte die sofortige Stillegung der Glocke, da neben dem beschriebenen Schadensbild weitere Schäden durch falsche Montage, unnötige Drehung des Instrumentes sowie einem ausgebrochenen Kronenhenkel bestehen. Im weiteren Vorgehen wäre von der Kirchengemeinde nun ein schriftliches Gutachten eines Glockensachverständigen für die genaue Schadenserhebung und Vorschläge zur Sanierung der Glocke einzuholen, um dann entsprechende Firmen mit der Ausführung zu beauftragen.
Fazit: Ein Tag des offenen Denkmals, der eine wertvolle Denkmalglocke vor ihrer möglichen Zerstörung bewahrt, hat seine Daseinsberechtigung mehr als bestätigt.