Inschrift einer berühmten Leihglocke: Osanna der Danziger Marienkirche, jetzt in St. Andreas zu Hildesheim

Zur rechtlichen Situation von Leihglocken

Veröffentlicht am Posted in Glockenkunde

Immer wieder einmal bekommt der Verfasser von Gemeinden die Anfrage zu ihren im Turm befindlichen Leihglocken. In der Regel möchten die Gemeinden eine Auskunft zur Herkunft der historischen Instrumente. Nach erfolgter Recherche kann in der Regel darüber Auskunft erteilt werden, jedoch muss der Verfasser meist auch eine rechtliche Belehrung vornehmen, denn viele Gemeinden sind in dem Irrglauben, sie seien Eigentümer oder könnten als Besitzer über die Leihglocken verfügen. Dem ist allerdings nicht so.
Ein jüngst an mich herangetragener Fall, indem eine Kirchengemeinde eine Leihglocke einer geschlossenen Filialkirche in die Ukraine verschenken wollte, veranlasst zu diesem Beitrag.

Hamburger Glockenfriedhof im Jahr 1947 Bundesarchiv, Bild 183-H26751 / [CC-BY-SA-3.0-de], via Wikimedia Commons
Was sind Leihglocken?

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges lagerten an mehreren Sammelplätzen in Deutschland die requirierten Kirchenglocken, welche während des Krieges aufgrund der Bronze als kriegswichtiges Material angesehen wurden und zur Verhüttung vorgesehen waren. Glücklicherweise schafften es die Nationalsozialisten nicht ihren perfiden Plan vollständig umzusetzen, so dass nach Kriegsende noch mehrere tausend Glocken auf ihre Rückgabe warteten. Darunter Glocken aus Deutschland, aber auch aus den besetzten Gebieten Belgien, Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Tschechoslowakei und Ungarn. Der Ausschuss für die Rückführung der Glocken (ARG) war bis in das Jahr 1953 mit der Rückgabe der aus Deutschland stammenden Glocken beschäftigt. Die Rückführung von Glocken aus den von Deutschland besetzten Gebieten wurde hingegen unmittelbar von den Besatzungsmächten oder durch Beauftragte geregelt.
Etwa 1300 Glocken aus den polnisch und sowjetisch besetzten Gebieten jenseits von Oder und Neiße wurden zunächst von der britischen Militärregierung beschlagnahmt und durch den ARG in einem Sammellager zusammengefasst. Um die Kosten für die dauerhafte Deponierung zu vermeiden, wurde die Beschlagnahme nach der Ablösung der Militärregierung durch die Zivilverwaltung aufgehoben und die Glocken durch den ARG als sogenannte Leihglocken bzw. Patenglocken leihweise an Kirchengemeinden in Westdeutschland übergeben.

Inschrift einer berühmten Leihglocke: 1632 gegossene Osanna der Danziger Marienkirche, jetzt in St. Andreas zu Hildesheim
Inschrift einer berühmten Leihglocke: 1632 gegossene Osanna der Danziger Marienkirche, jetzt in St. Andreas zu Hildesheim

Die rechtliche Situation der Leihglocken

An dieser Stelle soll und kann die genaue rechtliche Situation nicht dargelegt werden, da sie in Teilen immer noch nicht abschließend geklärt ist und sich in einer Grauzone mit rechtlichen Stolpersteinen befindet. Daher wird der Verfasser öffentlich an dieser Stelle keine Stellungnahme oder Empfehlung aussprechen. Eines kann man allerdings grundsätzlich festhalten: Jede Kirchengemeinde oder andere Institution (Museum etc.), die im Besitz einer Leihglocke ist, muss sich im klaren sein, dass diese nicht Eigentümer der Leihglocke ist. Somit ist es rechtlich durch die momentan besitzende deutsche Kirchengemeinde bzw. Institution nicht zulässig, einen Ortswechsel einer Leihglocke durch Rückführung, Weiterverleihung oder Verschenkung zu verfügen. Eine Missachtung dieser Regelung würde eine strafbare Handlung bedeuten.

Da es sich bei Leihglocken per se um denkmalwerte Instrumente handelt, ist jeder Besitzer hingegen dazu verpflichtet, alle Maßnahmen zu unternehmen, um die Leihglocken bestmöglich zu schützen und zu erhalten. Dies betrifft in erster Linie die optimale technische Installation, aber auch die Pflege und Wartung.

Eine individuelle Beratung zur Rechtslage oder Auskünfte zur genauen Herkunft einer Leihglocke können Sie beim Verfasser für Ihren speziellen Einzelfall gerne einholen.